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Broschüre als PDF-Datei herunterladen (11 Seiten)Broschüre als PDF-Datei herunterladen (11 Seiten)Vorsorge

Auswirkungen unterhalb des Grenzwertes

Zahlreiche Forschungsergebnisse weisen auf mögliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts hin. Daher werden von zahlreichen Einrichtungen Vorsorgemaßnahmen empfohlen:

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt seit dem Jahre 2001, „elektromagnetische Felder im Rahmen der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren“ (vgl. 4.2).

Der gesetzlich festgelegte Grenzwert enthält keine Vorsorgekomponente, wie der Bundesgerichtshof am 13.02.2004 urteilte (vgl. Seite 7).

In der Bundestagsdrucksache 16/6117 vom 23.07.2007 empfiehlt die Bundesregierung „allgemein, die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten, d. h. herkömmliche Kabelverbindungen zu bevorzugen, wenn auf den Einsatz von Funk gestützten Lösungen verzichtet werden kann.“ (5.)

Im Jahre 2011 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Handystrahlung als möglicherweise krebserregend eingestuft.

Am 30.08.2012 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in einem Präzedenzurteil: „In Zusammenhang mit Mobilfunk bestehenden Besorgnisse sind nicht ausschließlich Immissionsbefürchtungen, sondern weiterhin dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zuzuordnen (vgl. Ziffer 20).

Im November 2012 hat das Italienische Kassationsgericht in Rom einem langjährigen Handy- und Schnurlostelefonierer letztinstanzlich eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht stellte einen Zusammenhang mit einem Tumor im Kopf her. Im April 2017 fiel im italienischen Ivrea ein ähnliches Urteil. Im Dezember 2017 warnte die kalifornische Gesundheitsbehörde vor übermäßiger Nutzung von Smartphones direkt am Körper.

Im März 2015 zeigte eine Studie bei Mäusen eine krebsfördende Wirkung deutlich unterhalb der in Deutschland gültigen, gesetzlichen Grenzwerte und bestätigte eine Studie des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahre 2010. Neu ist, dass die krebsfördernde Wirkung nicht nur im Bereich der deutlich stärker strahlenden Handys sondern auch unterhalb der für Mobilfunk-Stationen geltenden Grenzwerte festgestellt wurde. Durchgeführt wurde die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragte Studie vom ehemaligen Mitglied der Strahlenschutzkommission, Prof. Dr. Lerchl.  Die Folgestudie vom Januar 2018 manifestiert die Hinweise auf krebsfördernde Wirkung elektromagnetischer Felder.
Weitere Informationen des BfS und Download-Möglicheit beider Originalstudien

Im Jahre 2016 wurde als Zwischenergebnis einer breit angelegten, von der US-amerikanischen Regierung durchgeführten Studie eine leicht erhöhte Krebsrate bei Ratten festgestellt.

Ende 2017 veröffentlichte die französische Frequenzagentur ANFR eine Bestandsaufnahme zu Punkten atypisch hoher Belastung"  (Messwert über 6 V/m). Bei knapp 4.000 Messpunkten aus dem Jahre 2017 wurden 15 Punkte gefunden, welche über 6 V/m liegen. An diesen Punkten sind die Feldstärken durch geeignete Modifikationen auf den nationalen Durchschnittswert"  (1 V/m) zu senken.

Im Mai 2018 warnt die Ärztekammer für Wien vor einer „Zunahme von DNA-Brüchen in menschlichen Zellen" , fordert ein Verbot von WLAN an Kindergärten und Schulen und appelliert an einen sorgsamen Umgang mit kabellosem Internet und Mobilfunk.

Nachfolgende Tabelle zeigt im oberen Block eine Auswahl gesetzlicher Grenzwerte verschiedener Länder. Der mittlere Block enthält Messwerte, die zur Orientierung dienen können. Unten eine Auswahl an Vorsorge- und Empfehlungswerten.

 

 Gesetzliche Grenzwerte (Auswahl, ca. 800/900 MHz) V/m
 Deutschland (ICNIRP) und viele weitere Länder, ca. 40
 Belgien (Flandern) 21
 Italien, Kroatien (OMEN) 20
 Indien 13
 China 12
 Polen 7
 Frankreich (atypisch, ANFR 2017), Italien (OMEN), Belgien (Brüssel), Russland 6
 Schweiz und Liechtenstein: (OMEN), pro Anlage 4
 Luxemburg, Belgien (Wallonien), pro Antenne 3
 OMEN: Kinderspielplätze, Pausenhöfe, Innenräume  
 
 Zum Vergleich V/m
 ca. 1.800 Messungen in Bayern (FEE) von 2001 bis 2008:  
  - Maximalwert 16,4
  - Mittelwert 1,66
  - Minimalwert 0,001
 DECT-Standard-Schnurlostelefon oder WLAN in 1,5 m Entfernung, ca. 1 bis 2
 
 Vorsorgewerte und Empfehlungswerte (Auswahl) V/m
 Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit
 (Oberster Sanitätsrat, 2014, 10 % des ICNIRP-Wertes, s.o., hier für ca. 800 MHz)
4
 Ecolog-Institut, Hannover 2
 Salzburger Resolution (2000) 0,6
 Österreich: Ärztekammer; Bundesarbeitskammer; Allgemeine
 Unfallversicherungsanstalt; Wirtschaftskammer Österreich, Spalte Gewerbe
 (Planungszielwert im Leitfaden Senderbau, 2014)
0,6
 BUND, Bundesverband Elektrosmog, Salzburger Vorsorgewert (2002) 0,02

 

Schonende Platzierung möglich

Weil es um etwas geht, wird die Diskussion zu den gesundheitlichen Wirkungen sehr energisch geführt. Auf jeden Fall liegt es nahe, Vorsorge zu betreiben und das Mobil- oder Schnurlostelefon bewusst zu nutzen. Bei Mobilfunkanlagen spielt die Standortwahl eine große Rolle, sie können ihre Funktion in der Regel auch mit schonender Platzierung erfüllen.

Mitspracherecht auch Ihrer Stadt/Gemeinde