Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Broschüre als PDF-Datei herunterladen (11 Seiten)Broschüre als PDF-Datei herunterladen (11 Seiten)Mitspracherecht Ihrer Stadt/Gemeinde

Seit dem 22.08.2013 sichert § 7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung der Kommune die Möglichkeit der Mitwirkung an der Standortwahl. Der Netzbetreiber muss die Kommune über seine Standortsuche informieren und ihr die Gelegenheit geben, eigene Standortalternativen vorzuschlagen. Die Prüfergebnisse und Begründungen müssen der Kommune zur Verfügung gestellt und bei Bedarf diskutiert werden.(Durchführungshinweise, vgl. ab Seite 38)

In der Regel schreibt der Netzbetreiber die Stadt/Gemeinde per Post oder E-Mail an, dass Bedarf an einem neuen Mobilfunk-Standort besteht. Einen Monat hat die Gemeinde Zeit, ihr Interesse an der Mitwirkung bei der Standortwahl mitzuteilen. Dem Schreiben liegt auch eine Karte bei, in der der Suchbereich gekennzeichnet ist. Ihre Stadt/Gemeinde kann nun Alternativen  benennen, welche der Netzbetreiber auf Eignung prüft.
Es bestehen folgende Handlungsalternativen:

  • Nichts tun.
    Verstreicht der Monat, geht der Netzbetreiber davon aus, dass sich die Stadt/Gemeinde an der Standortwahl nicht beteiligen möchte und sucht selbst einen neuen Standort. Neben der funktechnischen Eignung sind Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit wichtige Kriterien. Über kurz oder lang ist das Entstehen unabgestimmter Standorte an zufälliger Stelle wahrscheinlich. Möglich ist, dass diese an besonders unerwünschter Stelle errichtet werden. Je nach Betroffenheit und Aktivität der Nachbarn des neuen Standorts schlummert durchaus auch unerahntes Konfliktpotential
  • Ablehnung.
    Damit wird wie beim Nichts tun auf die Nutzung von Gestaltungsspielräumen verzichtet - man redet nicht mehr mit. Über kurz oder lang ist auch hier das Entstehen unabgestimmter Standorte an zufälliger Stelle wahrscheinlich. Ebenso ist möglich, dass diese an besonders unerwünschter Stelle errichtet werden. Je nach Betroffenheit und Aktivität der Nachbarn des neuen Standorts schlummert wie beim Nichts tun durchaus auch unerahntes Konfliktpotential

  • Nutzung der Gestaltungsspielräume
    unter Inkaufnahme, dass Mobilfunk nicht zu verhindern ist. Es geht nicht um das ob, sondern um das wie. Ihre Stadt/Gemeinde kann die Immissionsminimierung und damit die Vorsorge als weiteres Kriterium der Standortwahl einführen. Beachtliche Immissionsminimierungen sind möglich, aber nicht 100 %. Transparente Vorgehensweise der Stadt/Gemeindeverwaltung mit frühzeitiger Information der Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Versachlichung der Diskussion unter dem Motto: Besser bei der Standortwahl mitreden und eine Strahlenminimierung von 30 %, 50 % oder 70 % erreichen als nichts tun und 100 % Belastung zu riskieren

  • In manchen Fällen können vor allem in dünner besiedelten Gebieten über immissionsminimierte Standorte  bestimmte Ortsteile oder Verkehrslinien mitversorgt werden, deren Versorgung der Betreiber ursprünglich noch nicht geplant hat. Mittelfristig absehbarer Standortbedarf und damit auch Strahlenbelastung kann vermieden werden.

Je früher sich die Gemeinde an der Entscheidung beteiligt, wo die Mobilfunkantenne hinkommen soll, desto höher sind die Erfolgsaussichten, dass eine möglichst schonende Variante gefunden werden kann. Die Mitwirkung ist möglich, bis der Antennenmast aufgebaut ist. Mit Unterstützung eines unabhängigen Gutachters ist es auch in Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich, die Vorsorge als zusätzliches Kriterium in die Standortwahl einzubeziehen und damit die Strahlung zu minimieren. Möglich ist dies u.a. wegen einem Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012, in dem ein von mir erstelltes Gutachten eine zentrale Rolle spielte. Durch die unabhängige Beratung können Aussagen der Betreiberseite überprüft werden, bestehende Spielräume bei der Standortwahl werden erkannt und können genutzt werden, die Verhandlungsposition wird gestärkt. Der Abstand zur Mobilfunkantenne bzw. zum Sendemast hängt von den örtlichen Bedingungen ab und zeigt sich im Ergebnis der Untersuchung zur Strahlungsminimierung.

Standortwahl und Kompromissfindung über das dialogische Verfahren (Lösung für Einzelstandorte)

Mehr Information: Mobilfunk-Vorsorgekonzept

Entwicklung eines Standortkonzeptes über Bauleitplanung (Planungssicherheit für die Zukunft)

Förderung für Gutachten ohne Aussage zu Reichweite und Versorgung